AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und für alle uns erteilten Aufträge. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, sofern wir ihnen nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

PREISE

Es gelten unsere am Tage der Lieferung allgemein gültigen Preise. Unsere Preise verstehen sich ab Werk ohne Verpackung; hinzu kommen die gesetzliche Mehrwertsteuer und die Versandkosten.

LIEFERFRISTEN, RÜCKTRITTSRECHT, LIEFERMENGEN

1. Wir bemühen uns, die zugesagten Liefertermine einzuhalten. Ein Liefertermin gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungen des Auftrags können erhebliche Lieferverschiebungen verursachen.
2. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und ähnliche unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den vertraglichen Leistungspflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, einander im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich zu unterrichten und ihre Verpflichtungen den Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Wird die Lieferfrist um mehr als 3 Monate überschritten oder zeichnet sich eine längerfristige Lieferunmöglichkeit ab, so sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Gerät eine Partei mit der Lieferung oder Abnahme in Verzug, so kann die andere Partei der säumigen Partei eine Nachfrist von zwei Wochen setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist können die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend gemacht werden. Die Höhe des Schadensersatzanspruches wird auf 5 % des Kaufpreises der nicht gelieferten Menge ohne Mehrwertsteuer begrenzt.
4. Auf Abruf bestellte Ware wird von uns höchstens drei Monate lang kostenfrei gelagert und dann dem Besteller angedient. Erfolgt keine Abnahme, so gelten die Sätze 2 und 3 des vorstehenden Absatzes 3 entsprechend.
5. Wir behalten uns vor, fabrikationsbedingte Mehr- oder Minderleistungen bis zu 10 % der bestellten Menge zu liefern.

VERPACKUNG, VERSAND, BEFÖRDERUNGSGEFAHR

1. Die Verpackung erfolgt handelsüblich unter Berechnung der Selbstkosten.
2. Die Auswahl der Transportmittel steht uns frei. Mehrkosten für eine vom Besteller gewünschte, beschleunigte oder besondere Transportart trägt der Besteller.
3. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Versendung; die Gefahr geht auf den Besteller über mit der Auslieferung der Ware an den Versandbeauftragten, bei von uns nicht zu vertretenden Verzögerungen der Versendung mit Meldung der Versandbereitschaft.

EIGENTUMSVORBEHALT

1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Erzeugnissen bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung einschließlich solcher aus Schecks, Wechseln oder einem Kontokorrentverhältnis vor.
2. Im Falle der Verarbeitung unserer Vorbehaltsware erstreckt sich das Vorbehaltseigentum auf die neu entstandenen Erzeugnisse. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren verarbeitet oder mit diesen verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an den hierdurch entstandenen Erzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Gegenstände. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung mit einer Hauptsache des Käufers, so tritt dieser schon jetzt seine Eigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an uns ab.
3. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und in dem von einem ordentlichen Kaufmann zu verlangendem Rahmen auf eigene Kosten gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt er schon jetzt an uns ab.
4. Stellt der Käufer seine Zahlungen ein, wird über sein Vermögen ein Konkurs oder ein Vergleichsverfahren eröffnet oder wird die Verwirklichung unserer Ansprüche in anderer Weise gefährdet, ist der Käufer verpflichtet, uns auf erste Anforderung unverarbeitete Vorbehaltsware herauszugeben. Dem Käufer wird der Erlös gutgeschrieben, den wir bei bestmöglicher Verwertung erzielen. Die Herausgabe lässt den Bestand des Kaufvertrages im übrigen unberührt.
5. Der Käufer ist verpflichtet, uns von Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die Folge- ansprüche unverzüglich zu unterrichten und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. In diesem Fall, wie in den Fällen des Absatzes 4, ist der Käufer auf Verlangen auch verpflichtet, seinem Abnehmer die Abtretung unverzüglich anzuzeigen.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto auf eines unserer Konten zu leisten.
2. Wechsel werden nur nach Vereinbarung und nur unter der Bedingung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Wechselspesen trägt der Besteller, Skonto entfällt. Scheck- und Wechselzahlungen gelten erst als geleistet, wenn der Gegenwert bar zu unserer Verfügung steht.
3. Geht der Betrag einer Rechnung nicht fristgemäß ein, werden alle unsere noch offenen Forderungen sofort fällig. Sie sind von diesem Tage an mit Verzugszinsen in Hohe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Wir sind in diesem Falle auch berechtigt, alle noch offenen Lieferverpflichtungen von der vorherigen Zahlung oder der Gestellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen.
4. Dem Käufer steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Er darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

GEWÄHRLEISTUNG

1. Mängelrügen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich an uns erfolgen.
2. Geringe Abweichungen der Farbe, Aussehen oder Abmessungen der Ware begründen kein Rügerecht.
3. Rücksendungen werden von uns nur angenommen, wenn wir vorher unsere Zustimmung erteilt haben.
4. Bei berechtigter Mängelrüge hat der Lieferant das Wahlrecht, entweder mangelfreien Ersatz zu liefern, den Kaufpreis zu mindern oder nachzubessern. Schlägt eine Nachbesserung fehl, so bleiben dem Käufer die gesetzlichen Rechte auf Wandlung oder Minderung.
5. Alle Schadensersatzansprüche gegen uns oder gegen unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere auch solche aus Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.

ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, VERTRAGSRECHT

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsrecht ist unser Werk Iserlohn.
2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist Iserlohn.
3. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
4. Sollten einzelne Klauseln dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Die Parteien haben eine etwa unwirksame Regelung durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

KONTAKTDATEN:

Schleiferei Josef Brüggemann
Inh. Michael Flügel e.K.
Weidenstraße 34
58644 Iserlohn

Tel.:

02371 / 6 85 90

Fax:

02371 / 6 85 64


E-Mail:

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